Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSV) werden Dampferzeuger und Dampfkesselanlagen durch den Gesetzgeber als überwachungsbedürftig eingestuft und müssen daher einer regelmäßigen Prüfung unterzogen werden. Diese hat in festgelegten Intervallen äußerlich wie innerlich, aber auch hinsichtlich Festigkeit zu erfolgen. Zu diesem Zweck sind unsere Mitarbeiter als Befähigte Personen dazu qualifiziert, sogenannte Wiederkehrende Prüfungen nach TRBS 1201, Teil2 an Kesseln bis zu einem Druck-Volumenprodukt von 1000 barL vorzunehmen und entsprechende Prüfaufzeichnungen vollständig auszustellen. Da wesentliche Bestandteile der vorgeschriebenen Prüfungen bereits im Rahmen unserer Wartungen durchgeführt werden, kommen Sie Ihren Betreiberpflichten stets mit denkbar geringem Zusatzaufwand nach.